Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

RP Kunststoff Handel GmbH, Nordring 7, 64521 Groß-Gerau

Stand: 01.03.2017

I. Allgemeines

1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftigen, geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, sondern ausschließlich dann, wenn ihrer Geltung von uns schriftlich ausdrücklich zugestimmt wurde.

3. Die Rechte des Kunden aus den mit uns geschlossenen Vereinbarungen sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen bezüglich Form, Farbe, Gewicht, an Zeichnungen, Abbildungen oder sonstigen Leistungsdaten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware ist grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Hingegen stellen öffentliche Äußerungen, Werbung oder Anpreisungen des Herstellers keine verbindliche Zusicherung von Eigenschaften dar. Eine Beschaffenheitsgarantie im Rechtssinne übernehmen wir nicht. Hiervon unberührt bleiben Herstellergarantien.

2. Es gelten grundsätzlich Nettopreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei Preis- oder Kostenerhöhungen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine angemessene Preiskorrektur vorzunehmen, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von über 4 Monaten liegt. Übersteigen die korrigierten Preise die ursprünglich vereinbarten Preise um mehr als 10 Prozent, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Preise für einzelne Positionen aus einem Angebot haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages gemäß dieses Angebots.

3. Die Bestellung der Ware durch den Kunden kann auch auf elektronischem Wege stattfinden. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, dass er die bestellte Ware erwerben will. Das in dieser Bestellung liegende Angebot kann durch uns innerhalb von zwei Wochen nach Eingang angenommen werden. Die Annahme kann durch uns entweder schriftlich, elektronisch oder durch Lieferung der Ware angenommen werden. Eine bloße Zugangsbestätigung durch uns stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.

4. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu heben, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarung hinausgehen.

III. Versand und Gefahrübergang

1. Die Wahl von Versandweg und Versandmittel sind grundsätzlich uns überlassen. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachten Mehrkosten hat dieser zu tragen.

2. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beauftragung durch den Kunden, den Hersteller oder durch uns erfolgt ist. Dies gilt insbesondere auch bei Teillieferungen. Erfolgt die Auslieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge geht die Gefahr dann auf den Kunden über, sobald wir die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt haben.

3. Wird der Transport mit unserem eigen Fahrzeug oder mit Fremdfahrzeugen durchgeführt, dann gilt die Übernahme der Ware spätestens dann als erfolgt, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn zur Verfügung steht. Sollte die Zufahrt nach Einschätzung des Anlieferers nicht befahrbar sein, erfolgt die Übergabe an einer Stelle, an der ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gewährleistet ist.

4. Das Abladen liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Dieser hat grundsätzlich für geeignete Abladevorrichtungen sowie erforderliche Arbeitskräfte zu sorgen. Hat der Kunde abweichend hiervon Unterstützung beim Entladen oder Weitertransportieren verlangt, so ist dieser kostenpflichtig. Eine Übernahme jeglicher weitergehender Gefahrtragung durch unsere Unter-stützungsleistung findet nicht statt.

IV. Zahlung und Zahlungsverzug

1. Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Mehrwehrsteuer, Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkosten, etwa den Kosten einer zusätzlich vereinbarten Transportversicherung.

2. Unsere Lieferungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Für ausdrücklich gewährten Skonto ist Voraussetzung, dass alle früheren Rechnungen vollumfänglich beglichen sind. Für die Skontoberechnung ist der Nettobetrag der jeweiligen Rechnung nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.

3. Zur Annahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet.

4. Wir sind berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn sich unsere Leistungen ohne unser Verschulden über den vereinbarten Zeitraum hinaus verzögern.

5. Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf vorhandene ältere Schulden anzurechnen. Dies gilt ausdrücklich auch bei anderslautenden Bestimmungen des Kunden. In solchen Fällen werden wir den Kunden über die erfolgte Verrechnung informieren. Angerechnet wird zunächst auf die Kosten, danach auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung.

6. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht oder eine Auf-rechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur dann zu, wenn sie sich aus demselben Rechtsgeschäft herleiten. Unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden bleiben hiervon unberührt.

7. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug, Kündigung des Warenkreditversicherungsschutzes durch den Waren-kreditversicherer oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden von allen Verträgen zurückzutreten, Schadensersatz zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Waren in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern und solche zu verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen vorhergehende Zahlung auszuführen.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum. Verarbeitung oder Montage erfolgen für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Sollte unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung erlöschen, dann geht das (Mit-)Eigentum des Kunden an der neuen einheitlichen Sache anteilsmäßig nach Rechnungswert auf uns über.

2. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum insoweit unentgeltlich.
3. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

4. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Ebenso hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Brutto-Endbetrages ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

VI. Gewährleistung

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Maßgebend für die Einhaltung der Rügefrist ist das Eingangsdatum bei uns. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Mangelhafte Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit der Ware wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt alle Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

2. Bei einem Mangel der gelieferten Ware sind wir berechtigt, Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen, d.h. Mängelbeseitigung oder Vornahme einer Neulieferung. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden durch uns getragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch in diesem Fall entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so beschränkt sich der Schadensersatz auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Ist uns Arglist vorwerfbar, gelten die gesetzlichen Fristen.

4. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

VII. Haftungsbeschränkung

1. Wir haften wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantien. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss oder die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

3. Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

VIII. Datenschutz

1. Der Kunde ist bis zu seinem schriftlichen Widerruf bei uns einverstanden, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung notwendige personenbezogene Daten erfassen, speichern und verarbeiten.

2. Unsere Datenschutzbestimmungen sind im Internet abrufbar unter: http://www.rpkh-gmbh.de.

IX. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt auch, wenn der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland verfügt oder sein Sitz bzw. sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages mit dem Kunden oder diese Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit unberührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine entsprechende Regelung ersetzt werden, deren Zielsetzung und wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.